Bei einer Dieselkontrolle auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Nordrhein-Westfalen stellte sich heraus, dass zwei Traktoren und ein Gabelstapler mit Heizöl betankt worden waren.
Wie das Hauptzollamt Münster berichtet, führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) am 13. Dezember 2021 Steueraufsichtsmaßnahmen nach den Bestimmungen der Abgabenordnung, sogenannte „Dieselkontrollen“, durch.
Dabei wurden sie bei einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen fündig.
Auf dem betreffenden Agrarunternehmen wurde der Hofbetreiber angetroffen und nach seinem Besitz von landwirtschaftlich genutzten Maschinen gefragt. Nachdem er dies verneint hatte, verschafften sich die Zollkontrolleure einen Überblick auf dem Gelände und stellten dabei einen Traktor mit etwa 70 Liter Tankvolumen sowie einen Gabelstapler mit circa 30 Liter Tankvolumen fest. Der Inhaber räumte daraufhin direkt ein, dass die Fahrzeuge mit Heizöl betankt seien.
Eine Sichtkontrolle am Schauglas der Kraftstoffleitung bestätigte dies. Ein am Gabelstapler durchgeführter Test am Treibstoff zeigte ebenfalls eine eindeutige Rotfärbung, die auf Heizöl hinweist, berichtet das Hauptzollamt Münster.
Befragt zu weiteren Nutzfahrzeugen in seinem Bestand verneinte dies der Hofbetreiber abermals. Eine KFZ-Halterabfrage durch die Beamten ergab allerdings die Anmeldung eines weiteren Traktors. Dieser entpuppte sich im Folgenden ebenfalls als mit 200 Litern Heizöl betankt.
Dem Inhaber wurden die rechtlichen Konsequenzen erläutert und ein Steuerbescheid inklusive eines Zuschlags nach § 32 ZollVG für die in Summe 300 Liter Kraftstoff erstellt. Da die Steuer sofort fällig wird, wurde sie vor Ort kassiert.
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